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Vor dem großen Tag des Ja-Wortes muss die Eheschließung beim Wohnsitz-Standesamt angemeldet werden.
Für den Ort der standesamtlichen Eheschließung kann jedes Brautpaar in ganz Deutschland das Standesamt frei wählen.
Vorher muss diese jedoch angemeldet werden, dies ist nur bei dem Standesamt möglich, bei dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Tag der Eheschließung erfolgen.
Hierfür werden entsprechende Unterlagen benötigt. Da es vom Einzelfall abhängig ist, welche Urkunden zur Prüfung vorgelegt werden müssen, setzen Sie sich hierfür bitte mit uns in Verbindung; wir erklären Ihnen ausführlich, welche Unterlagen benötigt werden.
Besteht Ihr Wunsch die Trauung bei einem anderen Standesamt durchzuführen, sprechen Sie die Terminvereinbarung als auch die damit verbundene Organisation bitte in eigener Zuständigkeit vor der Anmeldung der Eheschließung mit Ihrem Standesamt des Wunschortes ab. Die Unterlagen der Anmeldung senden wir dann dem entsprechenden Standesamt zu.
Grundsätzlich sind Trautermine an jedem Werktag und auch an Samstagen möglich.
Zu den bekannten Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft sind Termine für Eheschließungen jederzeit möglich.
An Samstagen und außerhalb der Öffnungszeiten können Eheschließungen nur nach Absprache mit dem Standesbeamten, der die Eheschließung durchführen wird, stattfinden. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 70,00 € an.
Wer soll unsere standesamtliche Trauung vornehmen?
Die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld verfügt über insgesamt 13 Eheschließungsstandesbeamte.
So kann jeder Bürgermeister einer Mitgliedsgemeinde Ihre Eheschließung vornehmen sowie auch die Standesbeamten der Verwaltung.
Setzen Sie sich gerne mit Ihrem Wunsch-Standesbeamten für eine Terminvereinbarung in Verbindung.
Stefanie Deines, Selina Hörning, Anna-Lena Roth und Heiko Müller
Achim Müller, Bürgermeister Birkenfeld – Telefon: 09398/1082, bgm@gemeinde-birkenfeld.de
Agnes Engelhardt, Bürgermeisterin Bischbrunn – Telefon 09394/99890, buergermeister@bischbrunn.de
Georg Neubauer, Bürgermeister Erlenbach – Telefon: 09391/3529, bgm@gemeinde-erlenbach.de
Richard Roos, Bürgermeister Esselbach – Telefon: 0171/1196133, buergermeister@esselbach-online.de
Thorsten Schwab, Bürgermeister Hafenlohr – Telefon: 09391/3977, info@hafenlohr.de
Bertram Werrlein, Bürgermeister Karbach – Telefon: 09391919940, info@karbach.de
Johannes Albert, Bürgermeister Roden – Telefon: 09396/349, gemeinde@roden.de
Michael Gram, Bürgermeister Rothenfels – Telefon: 09393/409, buergermeister@rothenfels.de
Volker Hemrich, Bürgermeister Urspringen – Telefon: 09396/993887, bgm@urspringen.de
Wir freuen uns für die Vereinbarung Ihres Wunschtermins von Ihnen zu hören.
Durch 9 Mitgliedsgemeinden bietet die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld vielfältige Trauorte für Ihre Eheschließung.
Wir haben einen kleinen Überblick für Sie zusammengestellt, um einen ersten Eindruck der Trauzimmer zu verschaffen.
Wir möchten Sie unterstützen den Tag Ihrer Eheschließung zum schönsten Ihres Lebens zu machen! Daher sind wir bestrebt Ihre individuellen Wünsche, wie ein Eheversprechen, eine musikalische Umrahmung, eine Rede der Trauzeugin/des Trauzeuges oder die eigene Gestaltung des Trauzimmers in den bürokratischen Akt der standesamtlichen Trauung zu integrieren und diese so emotional und persönlich wie möglich, aber vor allem nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.
Für eine individuelle Beratung und alle weiteren Fragen zur standesamtlichen Eheschließung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Standesamtes gerne zur Verfügung.
Ist Ihr Kind in einer der Mitgliedsgemeinden geboren, melden Sie dies bitte zunächst telefonisch bei uns an, wir geben Ihnen dann Auskunft, welche Unterlagen wir zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes benötigen.
Grundsätzlich übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt. Möchten Sie den Sterbefall persönlich bei uns anmelden, setzen Sie sich hierfür bitte telefonisch mit uns in Verbindung.
Für einen Austritt aus der Kirche oder der Religionsgemeinschaft ist das Standesamt der VG zuständig, sofern Sie Ihren Wohnsitz in einer der Mitgliedsgemeinden haben.
Dieser kann nur durch eine persönliche Austrittserklärung vor dem Standesbeamten vorgenommen werden, benötigte Unterlagen hierfür sind lediglich der Personalausweis. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin, sodass Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Der Kirchenaustritt wird wirksam, wenn die Austrittserklärung dem zuständigen Standesbeamten zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Auslauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist (Art. 6 Abs. 3 Kirchensteuergesetz).
Die Aufnahme der Erklärung über den Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen für die Aufnahme einer Austrittserklärung 35,00 € (je Einzelperson).
Die Anerkennung einer Vaterschaft ist sowohl beim Jugendamt, Amtsgericht, einem Notar als auch beim Standesamt möglich. Sie kann vor oder nach der Geburt des Kindes erfolgen.
Die Vaterschaftsanerkennung kann nur durch persönliche Erklärung des Vaters vor dem Standesbeamten und der Zustimmung der Mutter erfolgen. Erforderliche Unterlagen hierfür sind lediglich der Personalausweis und evtl. die Geburtsurkunde des Kindes.
Gerne beraten wir Sie bei weiteren Fragen zur Vaterschaftsanerkennung ausführlich.
Sie möchten nachträglich einen Ehenamen bestimmen? Sie möchten Ihr Kind nach der Eheschließung einbenennen? Oder Sie möchten Ihren Geburtsnamen wieder annehmen?
Im Standesamt gibt es viele verschiedene Möglichkeiten der Namensänderung. Da jeder Wunsch individuell ist, beraten wir Sie gerne persönlich.
Personenstandsurkunden erhält man immer bei dem Standesamt des Ereignisortes. Benötigen Sie also beispielsweise eine Geburtsurkunde, erhalten Sie diese bei dem Standesamt des Ortes, in dem Sie geboren sind. So verhält es sich auch mit Eheurkunden oder Sterbeurkunden.
Ebenfalls unterstützen wir Sie auch gerne bei der Suche Ihrer Vorfahren.
Egal ob Sie die Urkunden für Ahnenforschung, Sozialversicherungszwecke oder private Zwecke benötigen. Ihre Anforderung nehmen wir über unser Bürgerserviceportal online, telefonisch, schriftlich oder auch per Mail gerne entgegen.
Beglaubigungen von Kopien erhalten Sie ebenfalls beim Standesamt. Bitte legen Sie hierfür die Originale vor, die Kopie wird von uns angefertigt. Für eine beglaubigte Kopie fällt eine Gebühr von 5,00 € an.
Personenstandsurkunden dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden!
– Birkenfeld und der Orsteil Billingshausen
– Bischbrunn und der Ortsteil Oberndorf
– Erlenbach b. Marktheidenfeld und der Ortsteil Tiefenthal
– Esselbach und die Ortsteile Kredenbach und Steinmark
– Hafenlohr und der Ortsteil Windheim
– Karbach, Markt
– Roden und der Ortsteil Ansbach
– Rothenfels, Stadt und der Stadtteil Bergrothenfels
– Urspringen
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